Sie sind interessiert eine Wohnung zu mieten und nach drei Jahren Genossenschafterin oder Genossenschafter zu werden? Die Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist die Anmietung einer Wohnung. Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahmebeschluss des Vorstands erworben. Die Bewerber müssen volljährig sein, die Statuten anerkennen und den Zweck und die Interessen der Genossenschaft fördern. Die Mitgliedschaft ist persönlich, sie ist nur in den durch die Statuten vorgesehenen Fällen übertragbar. Freie Objekte werden ausschliesslich über www.homegate.ch ausgeschrieben. Wir führen keine Anmeldelisten und nehmen keine Anmeldungen via Anmeldeformular entgegen.